Brandschutz

Sie müssen (gegebenenfalls) einen Brandschutzbeauftragten bestellen, wenn…

  • …Sie eine entsprechende Auflage der Genehmigungsbehörde haben,
  • …Sie eine Versammlungsstätte betreiben (z.B. § 42 (1) NVStättVO),
  • …Sie eine Verkaufsstätte betreiben (z.B. §26 (2) VKVO Niedersachsen)
  • …Sie einen Industriebau mit einer Summe der Geschossflächen von mehr als 5000 m2 betreiben (5.12.3 IndBauRL)

Sie müssen (gegebenenfalls) eine Brandschutzordnung erstellen, wenn…

  • …Sie eine Versammlungsstätte betreiben (z.B. § 42 (2) NVStättVO)
  • …Sie eine Verkaufsstätte betreiben (z.B. §27 VKVO Niedersachsen),
  • …Sie eine Schule betreiben (Punkt 9. SchulbauR),
  • …Sie einen Industriebau mit einer Summe der Geschossflächen von mehr als 2000 m2 betreiben (5.12.4 IndBauRL).

Bei allen genannten Aufgaben stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze Sie gern!

Details bespreche ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch!